Ein sehr guter Beitrag über Osteoporose finden Sie hier: (Marktcheck, Südwestrunfunk):
https://www.swr.de/marktcheck/osteoporose/-/id=100834/did=20939066/nid=100834/1oko19w/index.html
Ein sehr guter Beitrag über PRP, Platelet Rich Plasma finden Sie hier: (Autologe Thrombozyten Plasmainjektionen):
https://www.regenlab.com/corporate/orthopaedie-und-sportmedizin/cellularmatrix-a-prp-ha/?lang=de
Nicht bei Privatversicherten, hier läuft fast alles wie bis anno 2021, vorerst.
Siehe https://www.Das-e-Rezept-fuer-Deutschland.de
Sie bekommen ein Blatt Papier mit einem QR - Code. Sie brauchen die App "E-Rezept" der GEMATIK.
Sie können das Blatt oder die App mit dem QR - Code in der Apotheke vorlegen. Sie bekommen ihre Medikamente.
Mit der App können sie die Medikamente in 7 verschiedenen Apotheken vorab reservieren / bestellen lassen. Das kann "Zeit sparen" , muss es aber nicht. Sie können mit der App auch für die Medikamente abholen in der Apotheke, dazu brauchen sie von der Person den PIN (Geheimcode) der eGK, elektronischen Gesundheitskarte.
Vorteil der eRP: Weniger Fehler (fehlende Unterschrift, abgelaufen), Verwechslung bei den Medikamenten, weniger Dosierungsfehler. Die Krankenkassen können noch besser kontrollieren, wer - was - wo- bekommt.
eBTM, Rezepte nach Betäubungsmittelgesetz werden noch auf dem konventionellen BTM-RP mit 3 fach Durchschlag gedruckt. Soll 2023 kommen.
Rezepte zu Hilfsmitteln ( Bandagen, Orthese, Prothesen) werden auch noch auf dem "rosa Rezept" ausgedruckt.
Und wenn die Technik versagt, nicht verfügbar ist wie beim Hausbesuch, "rosa Rezept".
Die Krankenversichertenkarte, fast so wie sie Jeder kennt. Nur, jetzt haben diese ein Foto und ein VERFALLSDATUM. Dieses steht auf der RÜCKSEITE der eGK.
Des weiteren wird die ePA eingeführt. Sie als Patient bestimmen, welche Informationen "drauf" kommen (in Wirklichkeit werden die Daten auf einem Server gespeichert) und abgerufen. Die Krankenkassen haben darauf KEINEN Zugriff, und auch nur die Ärztinnen/Ärzte die die Freigabe dazu bekommen, haben Zugriff.
So macht es Sinn, wenn Sie mir als Orthopäden/Unfallchirurgen die Daten freigeben vom (Gender, Alles männliche ist auch für weiblich gemeint): Allgemeinmediziner, Neurologen, Radiologen. Auch Daten vom Gynäkologen oder Urologen können von Relevanz sein, das kann dann noch freigegeben werden.
Hierzu brauchen sie zu der eGK von Ihnen vergebene PIN!
Sie bekommen kein Papier mehr, außer sie wollen einen Durchschlag für ihre Unterlagen ausgedruckt bekommen.
Allerdings, die AU Daten, gehen am selben Tag wie ausgestellt, elektronisch an ihre Krankenkasse (egal ob Arbeitsunfall oder nicht).
Von der Krankenkasse werden ihre Daten zum Arbeitgeber geschickt. Deswegen muss bei einem Wechsel der Krankenkasse, dieses dem Arbeitgeber mitgeteilt werden (mach das mit der Zahlung des Arbeitgebers an die richtige Krankenkasse dann auch Sinn).
Somit ist aber ein eigenständiges Verschicken per Post und an den Arbeitgeber nicht mehr notwendig (Es ist aber empfehlenswert, die jedoch selber mit zu teilen).
Was in dem digtalen System nicht mehr geht, ist auch nur einen Tag länger "krank zu schreiben" als 4 Wochen.
Eine Diskussion um "och, nur noch den Freitag dazu" geht nicht. Das Programm läßt es nicht zu!